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BGH, 07.07.1966 - III ZR 14/65 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Entschädigung für die Herabzonung eines Grundstücks - Bestimmung der Rechtsbedeutung von Fluchtlinien
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.11.1962 - III ZR 86/61
Berechnung der Enteignungsentschädigung für ein Grundstück
Auszug aus BGH, 07.07.1966 - III ZR 14/65
Daraus und in Würdigung der Umstände des Falles konnte der Tatrichter im Rahmen der ihm zukommenden Aufgabe (Urt. v. 8. Nov. 1962 III ZR 86/61 S. 35 - BGHZ 39, 198, 219) [BGH 08.11.1962 - III ZR 86/61] ohne Rechtsverstoß folgern, daß die Lage und Situationsgebundenheit der Grundstücke damals eine Bebauung nicht nahelegte und daß ihre Ausweisung als Außengebiet ihrer natürlichen Beschaffenheit und Lage entsprach.
- BGH, 02.02.1978 - III ZR 90/76
Bewertung eines teilenteigneten Grundstücks
Die Rechtsbedeutung der Fluchtlinien nach diesem Gesetz bestand nicht darin, festzustellen, wo gebaut werden durfte, sondern zu kennzeichnen, welche Flächen den öffentlichen Straßen und Plätzen vorbehalten werden sollten und deshalb nicht bebaubar waren (BGH Urteil vom 7. Juli 1966 - III ZR 14/65 im Anschluß an PrOVG 64, 535). - BGH, 14.01.1982 - III ZR 134/80
Klage auf Erhöhung der Entschädigung bei Enteignung von zum Straßenbau benötigter …
Die Rechtsbedeutung der Fluchtlinien nach dem Pr.FluchtlinienG bestand nicht darin, festzustellen, wo gebaut werden durfte, sondern zu kennzeichnen, welche Flächen den öffentlichen Straßen und Plätzen vorbehalten werden sollten und deshalb nicht bebaubar waren (BGH Urteil vom 7. Juli 1966 - III ZR 14/65 -, im Anschluß an Pr.OVG 64, 535). - BGH, 22.04.1968 - III ZR 137/65
Rechtsfolge von Zahlungen auf den in einer vollstreckbaren Urkunde verbrieften …
Anders könnte sich die Lage darstellen, wenn die Oberfinanzdirektion in ständiger Verwaltungsübung in nahezu allen gleichliegenden Fällen von einer Kürzung des Darlehens abgesehen hätte (vgl. Urteil vom 7. Juli 1966 - III ZR 14/65 - S. 13).